Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gelebte Transparenz
AGB-Beherbergungsvertrag Rügen Resort
I. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen der Grundstücksgesellschaft Martin Stolz GmbH & Co. KG, Am Markt 2-6, 23769 Fehmarn – fortan Vermieterin – und dem Mieter und nur zur vorübergehenden Nutzung des Objektes als Ferienwohnung zustande.
II. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchungsanfrage des Mieters durch den Vermieter oder einen autorisierten Vermittler. Diese enthält das Buchungsobjekt, die Buchungszeit, den Gesamtpreis nebst Berechnung, inkl. Endreinigungs- und Wäschekosten, so hinzugebucht.
III. Die Bilder und Beschreibungen auf der Webseite des Vermieters (ruegen-resort-sagard.de) oder in autorisierten Vermittlerportalen dienen nur der Beschreibung des Mietobjektes und seiner üblichen Ausstattung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Die gültigen Preise für die Vermietung, optionale Pakete, Haustierunterbringung, Reinigungskosten, etc. sind dort für die Mieter abgebildet.
Wenn die Buchung nicht über die Webseite oder autorisierte Vermittlerportale, sondern telefonisch oder vor Ort abgeschlossen wird, werden dem Mieter vor der Buchung entsprechende Preisübersichten zur Verfügung gestellt.
IV. Der vereinbarte Preis ist zu 50 % 14 Tage nach der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto der Vermieterin auszugleichen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor der Anreise fällig. Im Falle eines Verzuges ist die Vermieterin berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Soweit der Vermieterin aus dem Verzug und der Kündigung des Vertrages ein Schaden entsteht, ist dieser vom Mieter zu tragen.
V. Der Mieter kann den Vertrag bis zum 15. Tag vor der Anreise ohne jegliche Stornokosten stornieren. Ab 14 Tage vor dem Anreisetermin schuldet der Mieter bei Stornierung 50 % des vereinbarten Mietzinses. Reist der Mieter ohne Stornierung nicht an (No Show), ist der komplette vereinbarte Betrag fällig. Vorauszahlungen werden gegengerechnet und einbehalten. Dem Mieter ist der Nachweis eines geringeren Schadens des Vermieters nachgelassen.
VI. Am Anreisetag ist der Check in ab 16.00 Uhr möglich / am Abreisetag hat der Check out bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Die Schlüsselübergabe erfolgt an der Rezeption und außerhalb der Geschäftszeiten der Rezeption per Schlüsselbox. Hierzu wird dem Mieter in jedem Fall im Vorfeld – auch für den Fall einer Verspätung bei der Anreise – ein Code mitgeteilt.
VII. Möchte der Mieter einen Hund mit in das Mietobjekt nehmen, muss dieser zwingend bei der Buchung angemeldet und vom Vermieter bestätigt werden. Hierbei können maximal zwei Hunde angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, droht dem Mieter, wenn er trotzdem mit einem Hund – oder mit mehr als den angemeldeten Hunden – anreist, die fristlose Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grunde. Das Mietobjekt wird in diesem Fall nicht überlassen oder der Mieter wird des Objektes verwiesen. Dies insbesondere, wenn es sich um eine Wohnung handelt, die grundsätzlich nicht zur Unterbringung von Hunden vorgesehen ist. Eine Nachbuchung des Hundes ist, insbesondere in vorstehendem Fall, nicht möglich. Der Mietzins ist in solchen Fällen als Ausfallschaden trotzdem zu zahlen. Dem Mieter ist der Nachweis eines geringeren Schadens des Vermieters nachgelassen. Andere Haustiere, als Hunde, sind grundsätzlich nicht zugelassen.
VIII. Das Mietobjekt darf nur mit den angemeldeten Personen bezogen werden. Jede Art der Über- oder Fehlbelegung, sowie jede Drittüberlassung, Untervermietung und Zweckentfremdung ist unzulässig, stellt einen schweren Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten dar und berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und Verweisung des Mieters aus dem Mietobjekt. Auch in diesen Fällen verbleiben die geleisteten Zahlungen beim Vermieter. Dem Mieter ist der Nachweis eines geringeren Schadens des Vermieters nachgelassen.
IX. Der Mieter hat das Mietobjekt, seine Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und schonend zu behandeln. Vorhandene oder entstandene Schäden sind dem Vermieter über die Rezeption umgehend anzuzeigen. Der Mieter hat Rücksicht auf andere Feriengäste/Mieter zu nehmen und insoweit seine Lautstärke in und außerhalb der Räumlichkeiten der üblichen Zimmerlautstärke anzupassen. Angemeldete Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Mietobjekt gelassen werden. Es dürfen keine Fahrräder, E-Scooter, Surf- u. Kiteboards, Kites etc. mit in das Mietobjekt genommen werden. Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten. Diese ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Das Mietobjekt ist ungereinigt aber sauber zurückzugeben. Massive Verschmutzungen sind zu beseitigen. Muss dies durch die Vermieterin erledigt werden, werden die erhöhten Reinigungskosten nachbelastet.
X. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder Personen, die durch ihn mit der Mietsache in Berührung kommen, an der Mietsache verursachen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden an vermieteten Räumen und Gegenständen umfasst, wird dringend angeraten. Die Haftung der Vermieterin ist, im gesetzlich zulässigen Umfang, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden, die auf höherer Gewalt und Naturgewalten beruhen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
XI. Eine ordentliche Kündigung des Beherbergungsvertrages nach Antritt der Beherbergung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grunde. Dies ist gegeben, bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Beherbergungsvertrag und die Hausordnung. Insbesondere kann die Vermieterin kündigen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen, bei massiven Ruhestörungen zu Lasten anderer Gäste, sowie mutwilliger Zerstörung des Mietobjektes oder der Ferienhaussiedlung. In allen Fällen der fristlosen Kündigung durch die Vermieterin findet keine Erstattung von Kosten statt.
